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Gebührenpflichtige-Serviceangebote

Die Sperrabfallkarte ist mit folgenden gebührenpflichtigen Serviceangeboten kombinierbar:

Expressabholung

Für die Abholung des Sperrabfalls ist die Bestellung einer gebührenpflichtigen Expressabholung möglich. Die Abholung erfolgt dann an den folgenden 2 Werktagen von Montag bis Freitag nach Eingang des Auftrags beim ASR. Die Gebühr für diesen Service beträgt 15,43 EUR. (siehe § 15 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung)

Vollservice

Soll der Sperrabfall aus der Wohnung/ Keller/ Dachboden etc. abgeholt werden, richten sich die Gebühren nach dem Arbeitszeitaufwand und betragen 6,25 EUR pro Arbeitswert (entspricht 6 Minuten). Berücksichtigt wird die Zeit zwischen dem Eintreffen beim Kunden vor Ort und dem Ende der Verladung des Sperrabfalls auf das Entsorgungsfahrzeug. Der Abholtermin wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. (siehe § 15 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung)

Auftrag zur Entsorgung größerer Mengen

Sperrabfallmengen über die maximal zulässige Gesamtmenge von 3 m³ pro Haushalt und Jahr können gebührenpflichtig abgeholt werden. Je m³ Sperrabfall wird eine Gebühr von 21,67 EUR erhoben. (siehe § 15 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung)
Möchten Sie eines dieser Angebote in Anspruch nehmen, dann senden Sie uns bitte dieses Auftragsformular unterzeichnet zu.