Gebührenpflichtige-Serviceangebote
Die Sperrabfallkarte ist mit folgenden gebührenpflichtigen Serviceangeboten kombinierbar:
Expressabholung
Für die Abholung des Sperrabfalls ist die Bestellung einer
gebührenpflichtigen Expressabholung möglich. Die Abholung erfolgt dann an den
folgenden 2 Werktagen von Montag bis Freitag nach Eingang des Auftrags beim ASR.
Die Gebühr für diesen Service beträgt 15,43 EUR. (siehe § 15 Abfallsatzung in
Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung)
Vollservice
Soll der Sperrabfall aus der Wohnung/ Keller/ Dachboden etc. abgeholt werden, richten
sich die Gebühren nach dem Arbeitszeitaufwand und betragen 6,25 EUR pro Arbeitswert
(entspricht 6 Minuten). Berücksichtigt wird die Zeit zwischen dem Eintreffen beim Kunden
vor Ort und dem Ende der Verladung des Sperrabfalls auf das Entsorgungsfahrzeug. Der
Abholtermin wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. (siehe § 15 Abfallsatzung in
Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung)
Auftrag zur Entsorgung größerer Mengen
Sperrabfallmengen über die maximal zulässige Gesamtmenge von 3 m³ pro Haushalt und
Jahr können gebührenpflichtig abgeholt werden. Je m³ Sperrabfall wird eine Gebühr von
21,67 EUR erhoben. (siehe § 15 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6
Abfallgebührensatzung)
Möchten Sie eines dieser Angebote in Anspruch nehmen, dann senden Sie uns bitte
dieses Auftragsformular unterzeichnet zu.